SPD hält an Mindestlöhnen fest!

Veröffentlicht am 22.08.2007 in Bundespolitik

Die SPD hält an der Forderung nach Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland fest.

Denn das sind die Fakten:

 Rund 1,1 Millionen Beschäftigte erreichten Anfang 2007 mit ihrem Lohn nicht das
gesetzlich garantierte Existenzminimum und haben damit Anspruch auf zusätzliche
Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II (ALG-II).
 Hierzu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Vollzeit genauso wie Menschen
mit einem oder mehreren Minijobs.
 Für das ALG II gibt allein der Bund in diesem Jahr voraussichtlich 23 Milliarden Euro aus.

Nur Mindestlöhne sichern fairen Wettbewerb.

Diesen Missstand dürfen wir nicht länger hinnehmen. Nur mit einem generellen Mindestlohn
verhindern wir, dass sich Unternehmen auf Kosten des Bundeshaushalts von Personalkosten
entlasten. Und auch für die Wirtschaft gilt: Unternehmen, die ehrliche Löhne zahlen, dürfen im
Wettbewerb mit denjenigen, die nur Dumpinglöhne zahlen, nicht länger „die Dummen sein“.

Darüber hinaus steht für uns Sozialdemokraten fest:

 Alle ALG II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger haben einen Anspruch auf eine staat liche
Garantie ihres Existenzminimums.
Deshalb wird Bundesarbeitsminister Franz Müntefering kurzfristig prüfen, wie sich die
Preisentwicklungen auf die Leistungsbezieher auswirken, insbesondere nachdem
die Preise für einzelne Lebensmittel gestiegen sind.
Für uns gilt:
 Der Anpassungsmechanismus des Existenzminimums darf nicht beliebig sein, er muss
nachvollziehbaren Regeln folgen. Bislang wurde der Regelsatz jährlich an die Entwicklung
der Rente angepasst. Er wird alle fünf Jahre anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
der allgemeinen Statistik überprüft.
 Von Änderungen müssen ALG II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger gleichermaßen profitieren.
Nur mit Hilfe von flächendeckenden Mindestlöhnen stellen wir sicher,
 dass auch für einfache Arbeit gerechte Löhne gezahlt werden,
 dass sich Unternehmen nicht auf Kosten der Steuerzahler entlasten,
 und dass es finanzielle Spielräume für eine Anpassung des Existenzminimums gibt.

 

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