Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Veröffentlicht am 12.10.2018 in Anträge

Die SPD setzt sich dafür ein, dass der § 10 des Krankenhausentgeltgesetzes dahingehend geändert wird, dass zukünftig bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes ein überdurchschnittliches Niveau der Lohnkosten, in einer Region, berücksichtigt und den Krankenhäusern entsprechend erstattet wird.

Die medizinische Versorgung mit personell ausreichend ausgestatteten Krankenhäusern ist eines der wichtigsten Ziele in der Gesundheitspolitik. Viele Krankenhäuser haben jedoch Schwierigkeiten, die Personalkosten zu decken.

Ein Problem besteht darin, dass Krankenhäuser, aufgrund eines regional hohen Lohnniveaus bessere Löhne bezahlen, diese jedoch nicht vollständig von den Krankenkassen erstattet bekommen. Eine Situation, welche sich beispielsweise an der schweizerischen Grenze ergibt.

In welcher Höhe Krankenkassen den Krankenhäusern Lohnkosten erstatten, regelt der gemeinsam festgelegte Landesbasisfallwert. Wenn es zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen zu keiner Einigung kommt, entscheidet eine Schiedsstelle. Die Schiedsstelle kann jedoch nach heutiger Rechtslage bei der Bemessung des Landesbasisfallwertes nicht das regionale Lohnniveau in Schiedssprüchen erhöhend berücksichtigen. Deshalb ist eine entsprechende Änderung der Regelung im Krankenhausentgeltgesetz dringend erforderlich.

In einem Gutachten aus dem Jahr 2018 fordert auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen einen Regionalisierungsfaktor, um regionale krankenhausspezifische Kosten berücksichtigen zu können, welche von den Krankenkassen zu erstatten sind.

 

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