Gesundheits-Check für Flüchtlinge

Veröffentlicht am 18.07.2016 in Anträge

Der Gesundheits-Check – Erstuntersuchung der ankommenden Flüchtlinge – muss aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden. Die Kosten der Erstuntersuchung dürfen nicht über den Gesundheitsfond, der durch die Beitragszahlern/-zahlerinnen der Krankenversicherung einbezahlt wurde, erfolgen. Dies würde zur erneuten Erhöhung der Beiträge führen und trifft alle Einkommensgruppen.

Begründung:

Das große Engagement der Menschen in Initiativen und Projekten zeigt deutlich dass mit den Menschen, die auf der Flucht sind und in den Kommunen untergebracht wurden, Freundschaften geschlossen werden. Doch die Kosten für den Gesundheits-Check dürfen nicht aus dem Gesundheitsfond bezahlt werden. Diese Kosten muss die Allgemeinheit, in diesem Falle das Finanzministerium tragen, denn das was Aufgabe der Allgemeinheit ist, muss auch aus dem Steueraufkommen bezahlt werden

 

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