Aktuelles zum Mindestlohn

Veröffentlicht am 27.06.2007 in Bundespolitik

Beim Mindestlohn wurde nur ein Etappenziel erreicht - Stellungnahme zu den Ergebnissen der Koalitionsrunde zum Thema Mindestlohn:

Das Entsendegesetz wird auf weitere Branchen ausgeweitet, um damit branchenspezifische Mindestlöhne einzuführen. Die SPD hat die Einführung einer generellen Lohn-Untergrenze gefordert. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns lehnte die Union allerdings ab. Wir bedauern dies, denn es bedeutet eine vertane Chance für all jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ebenfalls auf leistungsgerechte Löhne zu Recht hoffen dürfen. Auch international betrachtet, haben wir eine Chance vertan, denn 21 Länder haben bereits gesetzliche Mindestlöhne mit Erfolg eingeführt.

Immerhin hat sich die SPD in wichtigen Punkten durchsetzen können.

Die in der Nacht gefundene Einigung zur Ausweitung des Entsendegesetzes legt diese zentrale Entscheidung in die Hände des Arbeitsministeriums. Ein Arbeitgeber-Veto wird es dabei nicht geben können. Dies war eine zentrale SPD-Forderung im Verfahren bei der Festlegung eines branchenspezifischen Mindestlohns.

Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent erhalten das Angebot, in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden und tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Tarifparteien der betreffenden Branche bis zum 31. März 2008. Eine spätere Aufnahme von Branchen ist damit nicht ausgeschlossen. Wird erstmals der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung gestellt, muss sich der Tarifausschuß damit befassen und innerhalb von drei Monaten sein Votum abgeben. Stimmt der Tarifausschuß der Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu, gilt der Mindestlohn für alle In- und Ausländer. Nach dem Entsendegesetz können Lohnuntergrenzen in bestimmten Branchen eingeführt werden.

In Frage kommende Brachen sind z.B. die Post, die Fleischindustrie oder Wachdienste. Wie viele Branchen in die Ausweitung miteinbezogen werden sollen, ist derzeit noch offen! Es steht aber allen Branchen offen.

Die Einigung der Koalition sieht auch eine Auffangregelung für Wirtschaftszweige vor, in denen es keine Tarifverträge oder nur eine Tarifbindung unter 50 Prozent gibt. Dazu soll das „Mindestarbeitsbedingungengesetz“ von 1952 aktualisiert werden.

Ein ständiger Ausschuss von unabhängigen Experten wird festlegen, in welchen Branchen Mindestlöhne festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt wird, soll für die jeweilige Branche die Höhe des Mindestlohns festsetzen. Diesem Gremium wird zudem ein unparteiischer Vorsitzender mit Stimmrecht angehören, der von beiden Seiten bestimmt wird.

Mit der Einigung sei immerhin die Tür zu Mindestlöhnen aufgestoßen worden, der Widerstand von CDU und CSU habe jedoch die nötigen weiteren Entscheidungen für einen gesetzlichen Mindestlohn verhindert.

Die ideologischen Sperren in der Union waren leider noch zu groß. Die SPD wird sich aber weiter für einen gesetzlichen Mindestlohn stark machen. Aber ein Etappenziel ist erreicht.

 

Homepage SPD Kreisverband Emmendingen

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